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Ferienjobs als "kurzfristige" Minijobs

"Kurzfristige Minijobs" sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht - wie die regulären Minijobs - auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Verdienst kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitgeber und Aushilfen zahlen also keine Sozialversicherungsbeiträge.

Dafür gelten für diese Minijobber andere Regeln: Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf maximal 3 Monate begrenzt, wenn Ihr Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche arbeitet, oder 70 Arbeitstage, wenn er regelmäßig weniger als an 5 Tagen wöchentlich beschäftigt ist. Diese Zeitgrenzen gelten generell für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch für jahresübergreifende Beschäftigungen, die von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sind.

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